Das Oberlandesgericht Oldenburg hat einen Tierarzt dazu verpflichtet, einer Tierhalterin Schadenersatz wegen einer fehlerhaften Behandlung ihres Pferdes zu zahlen. Das Gericht verwies in seiner Entscheidung darauf, dass eine Beweislastumkehr nicht nur in der Human- sondern auch in der Tiermedizin möglich ist, wenn dem Tierarzt ein schwerwiegender Behandlungsfehler unterlaufen ist.
(OLG Oldenburg, Urteil vom 26.03.2015 - 14 U 100/14)
(OLG Oldenburg, Urteil vom 26.03.2015 - 14 U 100/14)