Eine Tierärztin scheiterte mit ihrem Eilantrag gegen das behördliche angeordnete Ruhen ihrer Approbation. Dies hat das Verwaltungsgericht Wiesbaden bekanntgegeben.
(VG Wiesbaden, Beschluss vom 24.07.2017 - 5 L 2852/17.WI)
(VG Wiesbaden, Beschluss vom 24.07.2017 - 5 L 2852/17.WI)