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Tierarzt muss Behandlungskosten nach fehlerhafter Kastration eines Pferdes übernehmen (23.10.2017)

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Die Kastration eines Pferdes stellt einen operativen Eingriff dar. Der behandelnde Tierarzt hat daher hohe Sorgfalts- und Aufklärungs­pflichten zu erfüllen, welche umso strenger sind, je risikoreicher der Eingriff ist. Wir die Behandlung fehlerhaft durchgeführt, ist der Tierarzt verpflichtet, die folgend notwendigen Behandlungskosten zu bezahlen. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Ansbach hervor.

(AG Ansbach, Urteil vom 13.07.2017 - 3 C 78/15)

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