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Tierarzt im Notfalldienst nicht erreichbar (13.02.2007)

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Weil ein Mainzer Tierarzt (Beschuldigter) während seines Notfalldienstes nicht erreichbar war, hat er seine Berufspflichten verletzt. Dies hat das Verwaltungsgericht Mainz (Berufsgericht für Heilberufe) festgestellt und den Veterinär zu einer Geldbuße von 5.000,-- € verurteilt.

(VG Mainz, Urteil - Kf 3/06.MZ)

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