Eine tierärztliche Gemeinschaftspraxis aus Ascheberg darf in Münster-Hiltrup eine Zweitpraxis
eröffnen. Das Verwaltungsgericht Münster hat entschieden, die Tierärztekammer Westfalen-
Lippe sei verpflichtet, den Tierärzten die nach der Berufsordnung hierzu erforderliche Zustimmung zu erteilen.
(VG Münster, Urteil vom 06.06.2007 - 6 K 1554/06)
(VG Münster, Urteil vom 06.06.2007 - 6 K 1554/06)