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Tierärzte haben vertragliche Aufklärungspflicht (09.03.2015)

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Bei besonders risikoreichen Behandlungen eines Tieres und finanziellen Interessen des Eigentümers müssen Tierärzte den Eigentümer über Risiken einer tierärztlichen Behandlung und über eventuelle Behandlungs­alternativen aufklären. Dies entschied das Oberlandesgericht Hamm und bestätigte damit das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Bochum.

(OLG Hamm, Urteil vom 13.01.2015 - 26 U 95/14)

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