Bei besonders risikoreichen Behandlungen eines Tieres und finanziellen Interessen des Eigentümers müssen Tierärzte den Eigentümer über Risiken einer tierärztlichen Behandlung und über eventuelle Behandlungsalternativen aufklären. Dies entschied das Oberlandesgericht Hamm und bestätigte damit das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Bochum.
(OLG Hamm, Urteil vom 13.01.2015 - 26 U 95/14)
(OLG Hamm, Urteil vom 13.01.2015 - 26 U 95/14)