Ein vom Verkäufer einer Schimmelstute beauftragter Tierarzt haftet gegenüber der Käuferin für Fehler bei einer Ankaufsuntersuchung, auch wenn er mit dem Verkäufer insoweit einen Haftungsausschluss vereinbart hat. Dies entschied das Oberlandesgericht Hamm und änderte damit die erstinstanzliche Entscheidung des Landgerichts Bielefeld ab.
(OLG Hamm, Urteil vom 05.09.2013 - 21 U 143/12)
(OLG Hamm, Urteil vom 05.09.2013 - 21 U 143/12)