Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat die Stadt Bad Sachsa dazu verpflichtet, einem Tierarzt seine Aufwendungen für die tierärztliche Behandlung und anschließende Unterbringung eines verletzten, streunenden Katers zu ersetzen, da die Stadt als Fundbehörde für die Verwahrung von Fundtieren zuständig ist.
(Niedersächsisches OVG, Urteil vom 23.04.2012 - 11 LB 267/11)
(Niedersächsisches OVG, Urteil vom 23.04.2012 - 11 LB 267/11)