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Pferdekauf: Käuferin hat nach fehlerhafter Ankaufsuntersuchung keinen Anspruch auf Schadensersatz gegen den vom Verkäufer beauftragten Tierarzt (02.07.2013)

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Ein vom Verkäufer eines Wallachs beauftragter Tierarzt haftet gegenüber der Käuferin nicht für eine fehlerhafte Ankaufsuntersuchung, wenn er mit dem Verkäufer insoweit eine Haftungs­beschränkung vereinbart hat. Dies entschied das Oberlandesgericht Hamm und bestätigte damit die erstinstanzliche Entscheidung des Landgerichts Bochum.

(OLG Hamm, Urteil vom 29.05.2013 - 12 U 178/12)

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