Ein vom Verkäufer eines Wallachs beauftragter Tierarzt haftet gegenüber der Käuferin nicht für eine fehlerhafte Ankaufsuntersuchung, wenn er mit dem Verkäufer insoweit eine Haftungsbeschränkung vereinbart hat. Dies entschied das Oberlandesgericht Hamm und bestätigte damit die erstinstanzliche Entscheidung des Landgerichts Bochum.
(OLG Hamm, Urteil vom 29.05.2013 - 12 U 178/12)
(OLG Hamm, Urteil vom 29.05.2013 - 12 U 178/12)